Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der tonetz oHG (nachfolgend tonetz genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch die Auftragserteilung anerkannt werden. Abweichungen des Auftraggebers (nachfolgend Kunde genannt), die tonetz nicht deutlich anerkennt, sind für tonetz unverbindlich und werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn tonetz diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Leistungsumfang
Alle mit tonetz geschlossenen Verträge sind reine Dienstleistungsverträge. Die Leistungen von tonetz umfassen Audio- und Multimediaproduktionen, die künstlerische Erstellung und Entwicklung von Audiologos und anderen Audioclips, die Betreuung, Planung, Installation und Einrichtung von Akustikinstallationen, die Vervielfältigung von optischen Datenträgern und damit verbundene Dienstleistungen, die Erstellung eines Designs für Webseiten, die Programmierung und technische Umsetzung von Webseiten sowie die Bereitstellung von Webspace für Webseiten und E-Mails. Sie beinhalten darüber hinaus auch alle Leistungen, die tonetz mit externen Drittanbietern wie Musikern, Künstlern oder anderen Technikern im Auftrag des Kunden beauftragt, auch wenn hierauf von tonetz nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Für solche vermittelnde Tätigkeiten übernimmt tonetz keinerlei Haftung und Gewähr. Beim Betreiben einer Webseite wird der Kunde darauf hingewiesen, dass rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können.
Es handelt sich dabei insbesondere um:

  1. die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
  2. Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);
  3. Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
  4. Prüfpflichten bei Linksetzung;
  5. Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen;
  6. Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
  7. Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter siehe dazu auch Rechte Dritter).
Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte tonetz ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist tonetz berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

3. Preise
Für die Lieferungen und Leistungen von tonetz gelten die Preise der am Tage der Lieferung gültigen Preisliste, es sei denn, dem Kunden wurde per Angebot ein abweichender Preis genannt. Der Preis des Angebotes gilt nur bei Bestellung oder Beauftragung der gesamten angebotenen Leistungen sowie nur innerhalb der im Angebot festgesetzten Gültigkeit. Müssen Arbeiten bei Installationen aufgrund von Umständen, die vom Kunden zu vertreten sind, unterbrochen werden, so hat tonetz Anspruch auf Vergütung der dadurch mehr entstehenden Kosten. Selbiges gilt auch bei nachträglichen Änderungen.

tonetz ist berechtigt, die Preise maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.

Bei Webhostingverträgen gilt: Wird das im Vertrag festgehaltene Datenvolumen oder Datentransfervolumen in einem Monat überschritten und ist in Absprache mit dem Kunden eine Reduzierung des Datenvolumens oder des Datentransfervolumens für den nächsten Monat nicht glaubhaft nachzuweisen, so ist tonetz berechtigt, den Kunden auf den Tarif umzustellen, bei dem ein entsprechendes Datenvolumen enthalten ist. tonetz wird diese Änderung dem Kunden mitteilen. Der Kunde ist daraufhin verpflichtet, ab diesem Zeitpunkt die für diesen Tarif in der gültigen Preisliste ausgewiesenen Entgelte zu bezahlen. Vom Kunden für den älteren Tarif im Voraus entrichtete Beträge werden hierauf angerechnet. In allen übrigen Fällen wird tonetz Volumen für zusätzlichen Datentransfer im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen. Bei Webhostingverträgen ist tonetz weiterhin berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.

Bei einer etwaigen Rücklastschrift berechnet tonetz eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro pro Lastschrift zzgl. der für tonetz anfallenden Bankgebühren.
Alle Rechnungsbeträge verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer.

4. Zahlungsbedingungen und Bezahlung
Alle Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich auf der Rechnung vermerkt ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Falls tonetz Teilleistungen erbringt, ist tonetz berechtigt vom Kunden auch Teilzahlungen zu verlangen. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschrift auf dem Konto von tonetz eingeht, als Zahlungseingang. Gerät der Kunde mit einer bereits fälligen Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag in Zahlungsverzug, so ist tonetz berechtigt, die bei normalem Verlauf erst später zu erfüllende Restschuld auch sofort fällig zu stellen. Weiterhin ist tonetz berechtigt, die obliegende Leistung zu verweigern, bis der Kunde die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat.

Bei Studioproduktionen gilt, soweit nichts anderes vereinbart ist, dass 50% der Nettosumme des für die Produktion geplanten Auftrages vor Produktionsbeginn bar oder per Überweisung an tonetz gezahlt werden muss. Die Restsumme ist mit Rechnung bei Übergabe der Master-CD fällig. Alle weiteren Dienstleistungen werden auf Rechnung nach der Produktion bezahlt.

Beim Webhosting bzw. der Bereitstellung von Webspace erfolgt die Rechnungsstellung im Voraus nach der gültigen Preisliste, bzw. dem individuellem Vertrag. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält tonetz sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. Der Rechtsweg bleibt unberührt.

5. Gewährleistung, Haftung und Mängelrüge
Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware bei tonetz zu erheben. Dabei ist die Überprüfung durch tonetz zu gewährleisten. Werden Mängel zunächst nicht entdeckt, können diese nur dann geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 30 Tagen vom Zeitpunkt der Abnahme bzw. Lieferung schriftlich bei tonetz eintrifft. Mängel eines Teiles einer Lieferung oder eines Auftrages berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung bzw. Auftrages. tonetz hat zunächst das Recht der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung. Dafür ist eine entsprechend angemessene Frist einzuräumen. Falls die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung die Mängel nicht behebt oder aber die angemessene Frist verstreicht, kann der Kunde die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder nachträglich vom Vertrag zurücktreten und alle Leistungen und Lieferungen rückgängig machen. Alle weitergehenden Gewährleistungsansprüche und Schadenersatzansprüche, insbesondere solche aus Unmöglichkeit der Leistung aus Verzug, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, solche Ansprüche beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von tonetz oder dessen Erfüllungsgehilfen.

Bei Studioproduktionen haftet der Kunde voll für alle durch ihn oder von ihm im Rahmen der Produktion verpflichtend mitwirkenden Personen entstandenen Schäden im Studio und der technischen oder sonstigen Einrichtungen. Dies gilt ebenfalls für Schäden die bei Aufnahmen vor Ort durch Dritte (z.B. Musiker, Publikum) sowie technische und andere Mängel (z.B. mangelhafte Stromversorgung, Feuchtigkeit) entstehen. Dem Kunden ist weiterhin freigestellt, eine kostenlose Überprüfung der von tonetz bearbeiteten Tonbänder oder Kopien auf Qualität, Laufeigenschaften (etc.) im Studio von tonetz und auf den Apparaturen von tonetz oder mitgebrachten eigenen Apparaten vor der Auslieferung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Beanstandungen, die sich nach Lieferungen auf fremden Apparaturen ergeben, können nur dann anerkannt werden, wenn tonetz grobe Fehler gegenüber den branchenüblichen Forderungen, Normen etc. nachweisbar sind.

Beim Webdesign gilt die Leistung vom Kunden als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahmeerklärung tonetz unterschrieben zukommen lässt, oder der Kunde nach der Abnahmebereitschaft, die durch tonetz dem Kunden mitgeteilt wird, innerhalb eines Zeitraumes, welches ihm erlaubt die Leistung sorgfältig zu prüfen, jedoch spätestens 10 Werktage danach, die Abnahme nicht erklärt. Weiterhin gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde die Webseite oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder tonetz damit beauftragt. Dies gilt soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von tonetz erbrachten Leistungen beruht. Bei der Optimierung und der Eintragung von Webseiten in den entsprechenden Suchmaschinen ist dem Kunden bewusst, dass die Aufnahme der anzumeldenden Domain in die Suchmaschinen nicht von tonetz garantiert werden kann, da dies einzig im Ermessen des jeweiligen Suchmaschinenbetreibers liegt. tonetz meldet die mit dem Kunden definierten Suchbegriffe den betreffenden Suchmaschinen und den Verzeichnissen. Die ersten Ergebnisse laut Vereinbarung werden ca. 6-8 Wochen nach der Optimierung ersichtlich. Voraussetzung dafür ist, dass alle relevanten Daten seitens des Kunden tonetz zur Verfügung gestellt wurden.
Für die Optimierung sind folgende Daten relevant:

  1. Suchbegriffe
  2. Suchbegriffskombinationen
  3. Texte (Textbeschreibungen zu den Suchbegriffen und Suchbegriffskombinationen)
  4. Zugriffsdaten auf den Webspace des Homepagebetreibers, falls dies nicht der Server von tonetz ist.

tonetz entschädigt den Kunden nicht im Falle einer Nichtveröffentlichung oder Löschung (auch aus Gründen einer Suchmaschinenrichtlinienübertretung) seiner Webseiten seitens eines oder mehrerer Suchdienstanbieter (Suchmaschinen), da dies einzig im Ermessen der betreffenden Suchmaschinen liegt. Dem Kunden ist bewusst, dass sich die Position seiner Webseite in den Suchmaschinen jederzeit ändern kann. Ziel ist eine Positionierung auf den vorderen Plätzen hinsichtlich der definierten Suchbegriffe und den entsprechenden Suchmaschinen.

6. Abnahmeverzug bei Lieferungen
Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung weiterhin die Annahme der Lieferung verweigert oder vorher ernsthaft und endgültig erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann tonetz vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung kann tonetz den Auftragswert ohne Nachweis als Entschädigung fordern, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist verpflichtet, Teillieferungen (Vorablieferungen) anzunehmen, soweit dies zumutbar ist.

7. Gefahrtragung, Versand, Lagerkosten
Der Versand erfolgt auf Rechnung und auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung an die den Transport ausführende Person oder Anstalt übergeben wurde oder zwecks Versendung die Räumlichkeiten von tonetz verlassen hat. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die von Seiten tonetz nicht zu vertreten sind, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Mitteilung über die Versandbereitschaft auf den Kunden über. Versandweg und Versandmittel sind, wenn nicht anderes vereinbart, durch tonetz festzulegen. Die Verpackungs- und Versandkosten (Fracht und Porto) sowie etwaige Zollgebühren werden besonders berechnet.


8. Auftragsbestätigung

Für tonetz besteht die Verpflichtung einer schriftlichen Auftragsbestätigung nur dann, wenn dies vom Kunden explizit verlangt wird.

9. Mitwirkungspflicht, mitgebrachtes Material und Ausgangsmaterialen

  1. Der Kunde wird notwendige Daten für die Produktion oder die einzupflegenden Inhalte für Webseiten zeitgerecht und in passender Form zur Verfügung stellen. Sollte tonetz dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlassen, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der angesetzten Frist, aber spätestens nach 14 Tagen als genehmigt, soweit tonetz vom Kunden keine Korrekturaufforderung erhält.
  2. Haftung für mitgebrachtes oder tonetz anders zugetragenes und bei tonetz verbliebenes Ton-, Bild- oder anderes Datenmaterial sowie Masterdatenträger kann nur bis zu einem Materialwert des Trägermaterials und nur bis zur Höchstdauer von 3 Monaten nach Rechnungslegung übernommen werden.
    Für Bearbeitungsschäden an fremden Tonband- und Videoaufzeichnungen und anderen Daten, sowie sonstiger für die Produktion genutzter fremder Datenträger haftet der Kunde bis zum Umfang des Materialwertes des Trägermaterials. Überlässt der Kunde zur Bearbeitung, Vorführung o.ä. unwiederbringliche oder schwer ersetzliche Ton- und Bildaufzeichnungen oder andere Daten in digitaler Form, so liegt das Risiko, ggfs. auch der Abschluss einer Versicherung über den Materialwert hinaus und auch die Veranlassung der Herstellung von Sicherheitskopien beim Kunden.
  3. Vom Kunden zu beschaffene Ausgangsmaterialen sind tonetz in einwandfreiem Zustand frei Haus zu liefern. Die Ausgangsmaterialen sind dann in einem einwandfreien Zustand, wenn sie mangelfrei sind. Es obliegt dem Kunden, dafür Sorge zu tragen, dass die Ausgangsmaterialen keine inhaltlichen oder technischen Fehler beinhalten. Eine Überprüfung oder Modifikation des Formates o.ä. ist ausdrücklich nicht Bestandteil eines Fertigungsauftrages, es sei denn, dass dies schriftlich beauftragt wird. Bestehen Bedenken auf Seiten von tonetz gegen die Verwendungsfähigkeit eines Masters, hat der Kunde unverzüglich ein neues zu beschaffen oder eines bei tonetz in Auftrag zu geben. Für normalen Verschleiß an Masterbändern oder anderen wiederholt zu verwendenden Produktionsgegenständen haftet tonetz nicht. Bei durch tonetz verschuldetem Verlust oder durch tonetz verschuldete Beschädigung von Produktionsunterlagen (wie Bänder, CD-Rs, DVD-Rs, DVD-DLs, Fotos etc.) haftet tonetz lediglich für den Materialwert.
  4. Im Brandfall oder bei Einbruch erhält der Kunde bei Beschädigung oder Verlust nur einen prozentuell zu errechnenden Anteil von der von tonetz zu beanspruchenden Versicherungssumme. Der Anteil richtet sich nach dem Wert der im Eigentum des Kunden stehenden Gegenstände im Verhältnis zum Gesamtschaden auf Seiten von tonetz.
  5. Alle bei tonetz lagernden Ausgangsmaterialen, die mindestens zwölf Monate nicht genutzt worden sind, werden dem Kunden nach vorheriger Abstimmung mit ihm zurückgegeben oder vernichtet. Etwaige anfallende Kosten trägt der Kunde.
  6. tonetz ist nicht für den Inhalt der in Auftrag gegebenen Produkte verantwortlich. tonetz ist insbesondere nicht verpflichtet, Ausgangsmaterialen zu verwenden, die rassistischen, gewalttätigen, pornographischen oder einen anderen rechtswidrigen Inhalt haben. In solchen Fällen ist tonetz berechtigt, vom gesamten Auftrag zurückzutreten; damit verbundene Kosten hat der Kunde tonetz zu erstatten. Sollte tonetz von Dritten für diese Inhalte einer Zahlung eines Schadenersatzes verpflichtet werden, so ist tonetz berechtigt, vom Kunden Freistellung und ggf. Schadenersatz zu verlangen.

10. Nutzungsrechte beim Webdesign
tonetz räumt dem Kunden ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt tonetz Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Webseite und deren Bestandteile auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von tonetz. Ausnahmen sind lediglich die Lizenzen für den Webshop. Hier wird ein monatlicher Lizenzpreis fällig, der die Nutzung des Webshopsystems WSS erlaubt. Wird der Lizenzpreis nicht bezahlt, ist eine Nutzung des Webshops nicht rechtens. In diesem Falle ist tonetz berechtigt, dem Kunden eine Frist zur Zahlung zu setzen und falls innerhalb dieser Frist kein Zahlungseingang zu vermerken ist, die Lizenz ohne weitere Mitteilung zu sperren und somit den Webshop offline zu nehmen.

11. Domainregistrierung und Verlust einer Domain
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird tonetz im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. tonetz hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und übernimmt demzufolge keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Insbesondere bei einem Providerwechsel erklärt der Kunde berechtigt zum Umzug zu tonetz bzw. der Inhaber zu sein. tonetz ist berechtigt, alle Kosten, die aus einem Verstoß gegen diese AGB resultieren, plus Vertragsstrafe, dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, tonetz einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, tonetz unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von tonetz über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und tonetz das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.

12. Internet-Präsenz und Inhalte von Webseiten
Der Kunde ist verpflichtet, auf seinen Webseiten eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Weiterhin wird der Kunde darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht bestehen kann. Der Kunde stellt tonetz von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen. Durch seine Internet-Präsenz und den Inhalt der Webseiten darf der Kunde mit dort platzierten Bannern und der Bezeichnung seiner E-Mail Adresse nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter z.B. Marken, Namens-, Urheber- oder Datenschutzrechte usw. verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen oder rassistischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) oder rassistische und menschenverachtende Inhalte zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine dieser vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde tonetz unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe, dessen Höhe von tonetz individuell bestimmt wird. tonetz ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen solcher Rechtsverstöße oder von Inhalten welche gemäß dieser AGB unzulässig sind, ist tonetz berechtigt, den Zugang zu sperren.

13. Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
Der Kunde räumt tonetz das Recht ein, das Logo oder den Namen von tonetz auf der Webseite von tonetz zu platzieren und mit der Webseite von tonetz zu verlinken, sofern nicht anderes vereinbart. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright- Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die angebrachten Hinweise auf den Urheber. Bei der grafischen Gestaltung von Covercards, Inlays o.ä. darf tonetz in Absprache mit dem Kunden sein Logo oder den Namen platzieren.

In allen Fällen behält sich tonetz das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlage beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden und das Projekt in die Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende allgemeine Informationen zum Projekt beizufügen.

14. Datenschutz und Geheimhaltung
tonetz speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und Vertragsabwicklung benötigten Daten des Kunden (z.B. Adresse und Telefonnummern). Durch die Verbindung des kunden-eigenen PCs oder direkt durch die Webseite des Kunden entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher mit einer eigenen Sicherheitsmaßnahme vor unberechtigtem Zugriff schützen. Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete oder vertraulich besprochene Informationen, die im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. tonetz weist im Bezug auf die Bereitstellung von Webseiten darauf hin, dass nach dem derzeitigen Stand der Technik es nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online oder einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, zu verhindern ist.

15. Termine, Studiozeiten, Produktionsdauer, Lieferverzug, Lieferungsmöglichkeiten
Alle von tonetz angegebenen Fertigstellungstermine gelten nur als annähernd vereinbart. Die Lieferfrist bzw. die Leistungsfrist verlängert sich zudem angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. Streik, behördliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen wie Feuer, Unruhen und sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände auf Seiten von tonetz).

  1. Bei Studioproduktionen gilt: Wird ein – schriftlich oder mündlich – vereinbarter Produktionstermin fünf oder weniger Arbeitstage vor Produktionsbeginn durch den Kunden abgesagt, wird eine Konventionalstrafe von 50% des angestrebten Nettoauftragsvolumens fällig. Falls am Tage der Produktion der Kunde nicht zum schriftlich oder mündlich vereinbarten Produktionstermin erscheint, werden 100% des Nettoauftragsvolumens fällig. Absagen müssen immer und ohne Ausnahmen schriftlich erfolgen.
  2. Bei Studioproduktionen beziehen sich die Angebote immer auf eine bestimmte Anzahl an Arbeitsstunden oder – tagen. Ein Arbeitstag hat 8 Arbeitsstunden. Falls nichts gesondert schriftlich vereinbart wurde, gelten keinerlei Pauschalangebote (z.B. X Songs für X Euro). Zur Erfassung der Studiozeit wird im Studio ein TagesReport schriftlich erstellt. Bei Arbeitsschritten bei denen der Kunde nicht anwesend ist, kann dieser Report auch von tonetz Mitarbeitern unterschrieben werden. Sollte eine Produktion nach der vom Kunden gebuchten Zeit ohne das nachweisliche Verschulden von tonetz nicht zum Abschluss gebracht werden, ist tonetz nicht verpflichtet, die Produktion fertigzustellen.

16. Kündigung

  1. Bei Wartungsverträgen verlängert sich der Vertrag stillschweigend jeweils um ein Quartal, wenn nicht tonetz spätestens vier Wochen vor Ablauf eine schriftliche Kündigung zugegangen ist. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. tonetz ist zur fristlosen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde mit der Zahlung des Rechnungsbetrages um mehr als einen Monat in Verzug ist.
  2. Bei Webhostingverträgen gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die Mindestvertragslaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von einem der beiden Parteien schriftlich gekündigt wird.
  3. Bei der Kündigung von Webhostingverträgen ist tonetz berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung. Werden von Dritten gegenüber tonetz Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung geltend gemacht, ist tonetz berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege der Registrierungsstelle zu stellen und die entsprechende Präsenz des Kunden zu sperren. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für tonetz insbesondere dann vor, wenn der Kunde
    • mit der Zahlung der Entgelte mehr als 25 Kalendertage in Verzug gerät,
    • schuldhaft gegen eine seiner der in dieser AGB geregelten Pflichten und Anforderungen verstößt,
    • trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten nicht so umgestaltet, dass sie den Anforderungen dieser AGB genügen oder
    • schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.

    Gegenstand der Webhostingverträge sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden, sowie alle Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzlich einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch tonetz verschuldet worden ist. Ebenso gilt dies für alle Einzelleistungen aus dem Vertrag.

17. Mitteilungen und Pflichten des Kunden
Soweit sich tonetz und der Kunde per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Weg übermittelten Informationen und Erklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an. Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, das Datum und die Uhrzeit der Absendung sowie den Namen des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmungen erhaltene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend. Die Verbindlichkeit der E-Mail gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Korrespondenz innerhalb eines Vertrages oder im Vorfeld eines Vertrages mit sich bringen. Ausgeschlossen von dieser Regelung und dem zur Folge als zwingend schriftlich per Textform zu übermitteln sind dagegen Erklärungen zur Kündigung, bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von tonetz oder dem Kunden ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.

Der Kunde sichert tonetz zu, dass die von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, tonetz jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von tonetz binnen 15 Tage ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dies betrifft insbesondere den Namen und die postalische Anschrift des Kunden, sowie eine gültige und aktuelle E-Mail-Adresse und die Daten eines etwaigen technischen-, sowie administrativen Ansprechpartners für das Projekt bzw. die Domain.

18. Ton-, Text-, Bildschöpfungen
Für Ton-, Text-, und Bildschöpfungen, die im Rahmen des Auftrages durch den Kunden oder durch tonetz erstellt oder aus Archiven gestellt werden, bleiben alle Aufführungsrechte oder Vervielfältigungsrechte bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Auftrag und anderer Aufträge des Kunden oder bis zu gesonderten Vereinbarungen der Lizenzübertragung bei tonetz, ebenso das Eigentum am gelieferten Material. Darüber hinaus können abweichende Regelungen zu Lizenzrechten vertraglich festgehalten werden.

19. Eigentumsvorbehalt
Die von tonetz gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag zwischen tonetz und dem Kunden, egal aus welchem Rechtsgrund, Eigentum von tonetz.

20. Rechte Dritter
Der Kunde gewährleistet hinsichtlich der von ihm zu beschaffenen Ausgangsmaterialien (Masterbänder, Grafiken, Logos, Texte usw.), dass er in vollem Umfang über die urheberrechtlichen Vervielfältigungs- und Verwertungsrechte, insbesondere die von der GEMA wahrgenommenen Rechte, verfügt. Für die sogenannte GEMA-Meldung wird der Kunde tonetz die erforderlichen Daten zur Verfügung stellen und tonetz die Benutzung von veröffentlichten und unveröffentlichten eigenen und lizenzierten Schutzrechten und Schutzrechtsansprüche an den gelieferten Ausgangsmaterialien mitteilen. Für den Fall, dass tonetz von Dritten (einschließlich der GEMA) wegen der angeblichen Verletzung von Rechten Dritten (insbesondere von urheberrechtlichen Verwertungs- und Verbreitungsrechten) in Anspruch genommen wird, wird der Kunde tonetz von diesen Ansprüchen in vollem Umfang freistellen und tonetz die erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung in vollem Umfang erstatten. Der Kunde wird hierzu eine gesonderte Freistellungserklärung unterschreiben.

21. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist und Gerichtsstand aller sich aus den Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Köln.

22. Salvatorische Klausel
Ist eine dieser Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser Bestimmung unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und bleibt im Übrigen zu verhandeln. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Bedingungen insbesondere Vereinbarungen weiterer Art, sind für tonetz nur dann verbindlich und wirksam, wenn sie von tonetz ausdrücklich schriftlich anerkannt und bestätigt werden. Nebenabreden sind unwirksam.